Reitbuch

RFC Niedervieland

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Fahr-Club Niedervieland e.V.

Nutzungsbedingungen RFC Niedervieland e.V.



1. Geltungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem RFC Niedervieland e.V.

und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die

Erteilung von Reit- und Voltigierunterricht.


2. Gegenstand der Vereinbarung


Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reit- und/ oder Voltigierunterricht.

Nachdem der Vertrag durch Unterschrift zustande gekommen ist, muss sich der Schüler in

unserem Online-Buchungssystem registrieren und der Verein durch Aktivierung bzw.

Freischaltung zustimmen. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die

Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von

Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die

Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Verein.

Der Unterricht erfolgt als Reit- und/oder Voltigierstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die

Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Ausbildern.

Eine Gruppenstunde Reiten dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine

Gruppenstunde Voltigieren 60 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach

dem Unterricht. Diese erfolgt durch den Reiter/Voltigierer, der sich rechtzeitig zur

Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.


3. Risiko und Haftung


Das Reiten/das Voltigieren erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten/Voltigieren birgt grundsätzlich

ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.


3.1. Haftung


Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine

Haftpflichtversicherung werden dem Schüler empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter

und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes

im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des

Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Verein haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger

Wertgegenstände.


3.2. Aufsichtspflicht


Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.


3.3. Hinweise


Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.


3.4. Helmpflicht


Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm tragen.


3.5. Weitere Ausrüstung der Reiter


Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.


3.6. Auskunftspflicht


Die Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reit- und/oder Voltigierunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Unterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.


4. Vergütung


Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert. Das Abo wird vom Schüler jeweils bis zum 10. eines Monats eingezogen und gilt für eine Einheit oder zwei Einheiten pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage o.ä. weniger Termine im Monat stattfinden. Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung gesondert bezahlt werden.


5. Unterrichtsausfall


Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Stunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen, hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Schülers liegen, wird eine

Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Stunden nicht gewährt.


6. Buchung und Absage von Unterrichtsstunden


Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das

Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig

über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei

wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist

(24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und

kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch

auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der

Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurden, innerhalt von 12 Wochen

nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar

sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit

automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde

normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder Ähnlichem sind

möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Voltigierabos storniert, so besteht kein

Anspruch auf einen Ersatztermin.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung des Abos


Ein Abovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Verein

schriftlich mitzuteilen.


8. Buchung und Absage von einer Kursteilnahme


Die Bezahlung der Kurse erfolgt im Voraus.

Stornierungen bis 4 Wochen vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4

Wochen und 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig.

Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Kaufpreis als

Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als

Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.